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FG Köln Urteil v. - 9 K 1857/99 EFG 2001 S. 676

Gesetze: EStG § 9, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7

Werbungskosten

Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten

Leitsatz

Nimmt eine Diplom-Übersetzerin nach ihrem wissenschaftlichen Hochschulstudium - unter Beurlaubung von ihrer bisherigen Tätigkeit - ein zwei Jahre dauerndes sog. Aufbaustudium für den Studiengang Journalistik auf, so handelt es sich bei den Aufwendungen für das Aufbaustudium um Fortbildungskosten

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 676
WAAAB-09242

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