Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 3 K 9028/98 EFG 2000 S. 1401

Gesetze: FGO § 65 Abs 1, FGO § 65 Abs 1 S 1

Gerichtsverfahren

Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in vorausgegangenen Verfahren

Leitsatz

1. Der Gegenstand eines Klagebegehrens ist im Sinne des § 65 Abs. 1 S. 1 FGO bezeichnet, wenn der Kläger die Entscheidungsgrenzen des Gerichts festlegt. Dieses ist der Fall, wenn dargelegt wird, in welchem Umfang eine Korrektur des angefochtenen Verwaltungsakts vom Kläger erstrebt wird und in welchem Umfang er sich damit zugleich einem Kostenrisiko aussetzen will.

2. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den Gegenstand des Klagebegehrens aus einer Vielzahl von Schriftsätzen vorausgegangener Klageverfahren herauszufiltern.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1401
UAAAB-09085

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen