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FG Köln Urteil v. - 15 K 2702/94 EFG 2000 S. 990

Gesetze: EStG § 7 Abs 4 LBauO NW § 47 Abs 1

Immobilien

Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig

Leitsatz

1. Nach der Verkehrsanschauung sind jedenfalls ab 1990 Garagen auf einem Mietwohngrundstück als übliche Nebengebäude eines Mehrfamilienhauses anzusehen. Trotz fehlender baulicher Verbindung sind die Garagen deshalb nicht selbständig abschreibungsfähig.

2. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die Garagen nachträglich errichtet werden und die Zahl der Garagen unter der Zahl der Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses liegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 990
DAAAB-08969

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