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FG Köln Urteil v. - 15 K 9068/98 EFG 2002 S. 274

Gesetze: EStG § 15 Abs 2 Satz 1, EStG § 15 Abs 2

Einkunftserzielungsabsicht:

Betreiben einer Tierheilpraxis als Liebhabereibetrieb

Leitsatz

Erzielt eine Tierheilpraktikerin aus ihrer Tierheilpraxis nach 14 Verlustjahren und einem Gesamtverlust von ca. 240.000 DM mehrere Jahre geringe aber sprunghaft steigende Gewinne, liegt - bei Fehlen anderer privater Motive - ein Liebhabereibetrieb nicht vor.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 274
EFG 2002 S. 274 Nr. 5
LAAAB-08962

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