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FG Köln Urteil v. - 11 K 3573/99 EFG 2000 S. 1044

Gesetze: AO 1977 § 5, AO 1977 § 172 Abs 1, AO 1977 § 172 Abs 1 Nr 2 a, FGO § 102

Verfahren

Zum Umfang der Begründung eines Antrages auf "schlichte Änderung" innerhalb der Antragsfrist

Leitsatz

Stellt ein Steuerpflichtiger fristgerecht einen Antrag auf "schlichte Änderung" mit der Maßgabe, den Einkommensteuerschätzungsbescheid auf 0,- DM herabzusetzen, ist das Antragsbegehren hinreichend bezeichnet. Eine Begründung des Antrages (hier: Einreichung der Steuererklärung) kann auch im Einspruchsverfahren über die Ablehnung dieses Änderungsantrages noch nachgereicht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1044
SAAAB-08831

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