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FG Köln Urteil v. - 10 K 3475/02 EFG 2003 S. 390

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2a, KStG § 8 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 27 Abs 3, KStG § 27 Abs 3 S 2, EStG § 20 Abs 1

Körperschaften:

Nicht ausgeglichener Schuldensaldo auf Gesellschafter-Verrechnungskonto als vGA

Leitsatz

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft für private Zwecke ihres Gesellschafters sind jedenfalls dann verdeckte Gewinnnausschüttung und nicht Kreditgewährung, wenn die Darlehnsrückzahlung weder objektiv möglich noch eine Rückzahlungsabsicht feststellbar ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 364 Nr. 6
EFG 2003 S. 390
EFG 2003 S. 390 Nr. 6
INF 2003 S. 130 Nr. 4
KÖSDI 2003 S. 13674 Nr. 4
LAAAB-08748

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