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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 5527/99 EFG 2003 S. 194

Gesetze: UStG § 4 Nr. 17b UStR Abschn. 102 Abs. 1 6. EG-Richtlinie Art 13 A

Steuerfreiheit bei Beförderungsleistungen.

Leitsatz

1. Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 17b UStG tritt nur bei der Beförderung akut erkrankter und verletzter Personen ein.

2. Fahrzeuge erfüllen nur dann die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 17b UStG, wenn sie nach ihrer gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung von verletzten und kranken Personen bestimmt sind.

3. Umbauten, die eine Nutzung des Fahrzeugs auch zu anderen Zwecken nicht ausschließen und die mit relativ geringem Aufwand wieder rückgängig zu machen sind, stellen keine besonderen Einrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 17b UStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 194
EFG 2003 S. 194 Nr. 3
DAAAB-08648

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