Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1065/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, GmbHG § 20, BGB § 246

Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Stundung einer ausstehenden Stammeinlage

Leitsatz

  1. Bei Nichteinzahlung von fälligen Stammeinlagen besteht nach § 20 GmbHG ein gesetzlicher Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinses nach § 246 BGB, der als Forderung gewinnerhöhend in die Bilanz ein zu stellen ist.

  2. Der Umstand, dass eine Forderung zur Einzahlung von fälligem Stammkapital über einen längeren Zeitraum nicht beigetrieben und das Aufschieben der Einzahlung der Stammeinlage geduldet wird, lässt auf eine zumindest konkludente Stundungsvereinbarung schließen.

  3. Die zinslose Stundung einer ausstehenden Stammeinlage stellt in Höhe eines angemessenen Zinses, abzüglich des gesetzlichen Verzugszinses, eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Fundstelle(n):
HAAAB-08583

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen