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Hessisches Finanzgericht  v. - 2 K 3575/99

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1

Rechtliche Beurteilung ist keine neue Tatsache

Leitsatz

  1. Die rechtliche Qualifizierung eines Umstandes durch das Finanzgericht ist nicht als Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 AO an zu sehen.

  2. Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO hinsichtlich der Höhe der Versorgungsbezüge geändert werden, wenn das Finanzamt die Versorgungszusage im Rahmen der Besteuerung des versorgungsverpflichteten Unternehmens wegen fehlender Angemessenheit nur zum Teil zum Betriebsausgabenabzug zu lässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-08548

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