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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 5405/00 EFG 2002 S. 71

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9

Keine Auflösung des Dienstverhältnisses durch endgültiger Einstellung der Arbeitstätigkeit

Leitsatz

  1. Eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses setzt voraus, dass das rechtliche Band zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in seiner Gesamtheit gelöst wird.

  2. Der vertragliche Ausschluss der Ausübung einer Arbeitstätigkeit bis zum Bezug von Altersrente führt allein nicht bereits zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 729 Nr. 12
EFG 2002 S. 71
EFG 2002 S. 71 Nr. 2
WAAAB-08513

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