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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2384/94

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

Leitsatz

1. Das Unterhalten eines eigenen Hausstandes am Mittelpunkt der Lebensinteressen setzt nicht voraus, dass dort auch während der Abwesenheit des Arbeitnehmers hauswirtschaftliches Leben durch die Anwesenheit von abhängigen Familienangehörigen herrscht; erforderlich ist jedoch, dass der Hausstand aus eignem Recht (z.B. Eigentum, eigner Mietvertrag) genutzt wird.

2. Zum Führen eines eigenen Hausstandes ist nicht erforderlich, dass die bewohnte Räumlichkeit den Wohnungsbegriff des Bewertungsgesetzes erfüllt, sie muss jedoch soweit abgeschlossen sein, dass sie eine eigenständige Haushaltsführung zulässt.

Fundstelle(n):
YAAAB-08492

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