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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 5969/97 EFG 2000 S. 1001

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1

Höhe des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von vergünstigten Versicherungstarifen für Arbeitnehmer

Leitsatz

Gewährt eine Versicherung ihren Arbeitnehmern einen begünstigten Versicherungstarif, liegt ein geldwerter lohnsteuerpflichtiger Vorteil nur insoweit vor, wie der gewährte Tarif günstiger ist, als das billigste Angebot für einen gleichartigen Versicherungsschutz am Markt.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 962 Nr. 18
EFG 2000 S. 1001
DAAAB-08447

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