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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 43/99

Gesetze: KN Allgemein

Tarifierung von Fahrradteilen

Leitsatz

Zur Eintarifierung von Fahrradteilen.

Ein Fahrrad besteht im Wesentlichen aus dem Rahmen, der Gabel, dem Lenker, der Antriebseinheit sowie den Laufrädern. Diese fünf Bauelemente kennzeichnen ein vollständiges Fahrrad und beschreiben damit zugleich dessen wesentliche Beschaffenheitsmerkmale.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-08021

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