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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - I 139/01

Gesetze: FGO § 69, FGO § 114 Abs. 5

Zur Umdeutung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Der alternativ ausgestaltete vorläufige Rechtsschutz nach der FGO korrespondiert mit der Klageart in der Hauptsache.

2. Für eine Umdeutung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist dann kein Raum, wenn der Wortlaut des Antrages klar ist und der Antragsteller rechtskundig vertreten ist.

Fundstelle(n):
HAAAB-07935

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