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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 509/99 EFG 2000 S. 1156

Gesetze: AO § 163, AO § 233a

Erlaß von Nachforderungszinsen

Leitsatz

Die Finanzbehörden handeln nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie bei der Prüfung, ob Nachforderungszinsen nach § 233a AO zu erlassen sind, auf den Liquiditätsvorteil des konkreten Steuerpflichtigen abstellen und die Verhältnisse anderer Steuerpflichtiger, wie Unternehmen derselben Unternehmensgruppe, außer acht lassen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1215 Nr. 22
EFG 2000 S. 1156
TAAAB-07756

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