In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist die Übertragung des Kinderfreibetrages auf die Partnerin der Mutter
nicht möglich, weil insoweit weder ein Pflegschaftsverhältnis i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht noch ein Stiefelternverhältnis
angenommen werden kann (§ 32 Abs. 6 S. 6 EStG).
Die Nichtgewährung eines Kinderfreibetrages und Haushaltsfreibetrages an den alleinverdienenden Partner in einer gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaft ist nicht verfassungswidrig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 974 Nr. 18 EFG 2000 S. 942 OAAAB-07723
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