Umrüstung eines PKW zu einem LKW; Überprüfung keine verbindliche Zusage
Leitsatz
Ein PKW (VW Golf) kann unter Berücksichtigung der ursprünglichen Konzeption des Herstellers und des äußeren Erscheingungsbildes
nicht allein deshalb bei der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung als LKW behandelt werden, weil die Rückbank ausgebaut, der Fahrgastraum
abgetrennt und die hinteren Seitenfenster durch Bleche ersetzt wurden.
Kündigt die zuständige Behörde lediglich die Überprüfung der Umrüstung eines Fahrzeuges an, so kann hierin auch dann keine
verbindliche Zusage hinsichtlich des Entscheidungsergebnisses liegen, wenn bei der Ankündigung bestimmte Voraussetzungen für
die Umschlüsselung zum LKW aufgezählt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 706 IAAAB-07644
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