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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 3 V 4838/01 A (E)

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3 Satz 3, EStG § 2 Abs. 3 Satz 4, EStG § 2 Abs. 3 Satz 5, FGO § 69 Abs. 3

Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs; Schädlichkeit planvoll herbeigeführter Verluste

Leitsatz

1. Die Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs (zwischen Einkünften verschiedener Einkunftsarten) kann jedenfalls insoweit ernstlich zweifelhaft sein, als die Verluste nicht auf der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen i.S.d. (sog. ”unechte” Verluste) beruhen.

2. Ein Verstoß der Mindestbesteuerungsregelung gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird noch nicht dadurch ausgeschlossen, dass Verluste planvoll und bewusst in einem Veranlagungszeitraum herbeigeführt werden, um diese mit außergewöhnlich hohen positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 364 Nr. 10
JAAAB-07473

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