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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 8117/98 Kg EFG 2000 S. 272

Gesetze: AO § 37 Abs.2, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2

Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz

Die Kindergeldfestsetzung kann nicht wegen eines rückwirkenden Ereignisses oder einer Änderung der Verhältnisse für die Vergangenheit aufgehoben werden, wenn sich die vor Beginn des Bewilligungszeitraumes von der Familienkasse (entsprechend den Angaben des Stpfl.) prognostizierten Einkünfte des Kindes im Nachhinein lediglich bestätigen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 272
BAAAB-07415

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