Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen
Leitsatz
Das Benennungsverlangen nach dem Empfänger von Zahlungen für Subunternehmerleistungen im Baubereich ist ermessensfehlerhaft,
wenn der Steuerpflichtige selbst Opfer einer undurchschaubaren Täuschung geworden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn
anlässlich der Auftragsvergabe zeitnahe Bescheinigungen der zuständigen öffentlichen Stellen bzgl. der Gewerbeanmeldung, der
Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers sowie der Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflichten
vorgelegt werden. Zweifel an der Identität des Geschäftspartners müssen sich nicht allein wegen des Angebots von ”Dumpingpreisen”
aufdrängen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1340 IAAAB-07187
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