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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 1883/01 EFG 2002 S. 691

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO 1977 § 162 Abs. 2 S. 1, AO 1977 § 162 Abs. 1 S. 1, EStG § 8 Abs. 1

Schätzung der Trinkgelder von Kellnern nach dem Umsatz des Kellners

Einkommensteuer 1996–1999

Leitsatz

1. Bucht ein Kellner zum wesentlichen Teil nicht selbst kassierte Umsätze unter seinem Namen in die Kasse ein, wofür er folglich auch in der Regel keine Trinkgelder erhalten haben kann, ist eine pauschale Schätzung der Trinkgelder in Höhe von 1,5 v.H. des gesamten Kellnerumsatzes nicht vertretbar.

2. Die Schätzung der Trinkgelder eines Kellners ist bereits dem Grunde nach unzulässig, wenn dieser gegenüber seinem Arbeitgeber Trinkgelder in zumindest nachvollziehbarer Höhe erklärt.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 691
ZAAAB-07057

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