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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 310/00 EFG 2001 S. 1533

Gesetze: InvZulG 1996 § 6 Abs 3 S 1AO 1977 § 150 Abs 3HGB § 49 InvZulG § 7 Abs 1

Unterzeichnung des Investitionszulagenantrages einer KG vom Prokuristen der Komplementär-GmbH bei Vakanz des Geschäftsführerpostens bis kurz vor Ablauf der Antragsfrist

Leitsatz

Auch wenn der Investitionszulagenantrag einer GmbH & Co. KG vom Prokuristen der Komplementär-GmbH unterzeichnet wird, weil der Geschäftsführerposten bei der Komplementärin von Januar bis wenige Tage vor Ablauf der Antragsfrist i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1996 unbesetzt war, kann das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Anspruchsberechtigten gewahrt sein. Zumindest steht der Formwirksamkeit des Investitionszulagenantrages eine fehlende Eintragung der Abberufung des bisherigen Geschäftsführers im Handelsregister nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1533
IAAAB-07041

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