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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 149/01 EFG 2003 S. 794

Gesetze: GrEStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer

Einheitliches Vertragswerk

Leitsätze

1. Verpflichtet sich der Käufer im Vertrag über den Erwerb eines unbebauten Grundstücks, innerhalb einer bestimmten Frist von dem Veräußerer einen Fertighausbausatz zu erwerben und auf dem Grundstück zu errichten, so liegt ein einheitliches Vertragswerk vor.

2. Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist wegen des objektiv engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Grundstücksübereignungsvertrag und Gebäudeerrichtungsvertrag das mit einem Fertighaus bebaute Grundstück. Dies gilt selbst dann, wenn zur Fertigstellung des Gebäudes Eigenleistungen des Erwerbers sowie Leistungen von Drittfirmen in erheblichem Umfang erforderlich gewesen sind.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1246 Nr. 20
EFG 2003 S. 794
EFG 2003 S. 795 Nr. 11
BAAAB-06965

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