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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5187/00

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14

Vorsteuerabzug: Zur Frage der Eigenschaft des leistenden Unternehmers

Leitsatz

Bei Ausführung eines Umsatzes ist als Leistender derjenige anzusehen, der die Lieferung oder sonstige Leistung im eigenen Namen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger bei Ausführung der Leistung im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen aufgetreten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-06778

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