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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5402/98 EFG 2000 S. 895

Gesetze: UStG § 4, UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2

Umsatzsteuerfreiheit der Beherbergung von Flüchtlingen bei beabsichtigter längerer Dauer

Leitsatz

Die Überlassung von Wohn- und Schlafplätzen an Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien ist umsatzsteuerfrei, wenn sich aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine langfristige Beherbergung beabsichtigt war.

(Nichtamtlicher Leitsatz

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 895
WAAAB-06650

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