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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5402/98 EFG 2000 S. 895

Gesetze: UStG § 4, UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2

Umsatzsteuerfreiheit der Beherbergung von Flüchtlingen bei beabsichtigter längerer Dauer

Leitsatz

Die Überlassung von Wohn- und Schlafplätzen an Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien ist umsatzsteuerfrei, wenn sich aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine langfristige Beherbergung beabsichtigt war.

(Nichtamtlicher Leitsatz

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 895
WAAAB-06650

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