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FG Baden-Württemberg  v. - 3 K 7/96

Gesetze: EStG § 7d, BewG § 68 Abs 2 Nr 2, EStG § 5, EStG § 4 Abs 1

Luftreinigungsanlage einer Druckgießerei als Betriebsvorrichtung

Leitsatz

Eine Be- und Entlüfungsanlage einer Druckgießerei, deren technisch vorrangige und überwiegende Aufgabe in der Absaugung von Stoffen besteht, die im Laufe des Produktionsvorgangs unmittelbar an den Druckgussmaschinen entstehen und ohne Absaugung für die Produktion zumindest nachteilig wären, ist eine Betriebsvorrichtung. Die gleichzeitige --untergeordnete-- Mitbenutzung für Zwecke der reinen Gebäudereinigung ist hierfür unschädlich.

Fundstelle(n):
HAAAB-06441

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