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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 258/98

Gesetze: EStG § 6b Abs 3, EStG § 6b Abs 4

Vorbesitzzeit als Voraussetzung für eine Rücklage nach § 6b EStG

Leitsatz

Die sog. Vorbesitzzeit (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG) als Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG ist grundsätzlich nur erfüllt, wenn das veräußerte Grundstück ununterbrochen zu einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehört hat. Nur für den Fall, dass der Betrieb unentgeltlich auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist, wird die Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen des Rechtsvorgängers auf die Vorbesitzzeit angerechnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-06316

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