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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 2 K 180/97

Gesetze: EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7

Restwert eines in Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes

Leitsatz

Der Restwert eines technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes, das in Abbruchabsicht erworben und durch ein anderes ersetzt wurde, gehört zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes. Die von der BFH-Rechtsprechung für Fälle des Abrisses eines Gebäudes innerhalb von 3 Jahren nach dessen Erwerb begründete generelle Vermutung für einen Erwerb in Abbruchabsicht wurde im Streitfall durch zahlreiche Unterlagen aus den Akten der mit der Baumaßnahme befassten Ämter der Stadt gestützt.

Fundstelle(n):
TAAAB-06288

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