Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung
Grenzen des Auswahlermessens hinsichtlich der zu prüfenden
Betriebe
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass nach § 4 der BPO 2000 auch bei Kleinbetrieben und
Mittelbetrieben Anschlussprüfungen zulässig sind.
2. Aus den inhaltlichen Grenzen, die
der Ermessensausübung in § 193 Abs. 1 AO gezogen sind, folgt, dass
der Gesichtspunkt des Zufalls bei der Ausübung des Auswahlermessens ein
sachliches Kriterium ist und dass die Finanzbehörde auch hinsichtlich der
zeitlichen Aufeinanderfolge von Außenprüfungen keinen generellen
Beschränkungen unterworfen ist. Der Generalprävention und dem
Überraschungsmoment kommen umso größere Bedeutung zu, je mehr
der Finanzverwaltung die Mittel fehlen, die nach § 193 Abs. 1 AO zur
Duldung der Außenprüfung verpflichteten Steuerpflichtigen
lückenlos zu prüfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 133 EFG 2003 S. 133 Nr. 3 RAAAB-06241
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