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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 200/00 EFG 2001 S. 1371

Gesetze: EStR 1999 R 185 Abs 4EStG 1997 § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst bEStG § 22 Nr 1 Satz 3SGB X § 103 Abs 1 LStR 1993 Abschn 91 Abs 5 EStG § 3 Nr 1 Buchst a

Progressionsvorbehalt bei rückwirkendem Wegfall von Krankengeld und Gewährung von Sozialrente

Leitsatz

Fällt wegen rückwirkender Gewährung einer Sozialrente der Anspruch auf das zunächst gewährte Krankengeld rückwirkend ganz oder teilweise weg und steht der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch nach § 103 Sozialgesetzbuch X zu, so unterliegt das gezahlte Krankengeld nicht dem Progressionsvorbehalt, sondern ist als Rentenzahlung anzusehen und als Leibrente mit dem Ertragsanteil zu besteuern (Anschluss an R 185 Abs.4 EStR 1999 sowie , EFG 1997, 809),

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1371
JAAAB-06047

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