Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherung | Übertragung nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbeträge bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
Die im Steuerrecht (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 15. 10. 2002, BStBl 2002 I S. 993) praktizierte Regelung, wonach nicht ausgeschöpfte steuerfreie Monatsbeträge nachträglich auf abgelaufene Entgeltabrechnungszeiträume übertragen werden können, ist im Beitragsrecht der Sozialversicherung nicht entsprechend anwendbar. Das BSG hat in st. Rspr. (z. B. Urt. v. 25. 1. 1995 - 12 RK 51/93) den Grundsatz aufgestellt, dass in abgewickelte Versicherungsverhältnisse nicht mehr rückwirkend eingegriffen werden darf (Bespr. der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 2. 6. 2003, WzS 2003, 310).