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NWB 51/2003 S. 382

Arbeitnehmerentsendungsgesetz | zwingende Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk

Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk v. ist im BGBl 2003 I S. 2279 bekannt gemacht worden, tritt am in Kraft und am außer Kraft. Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk einschließlich Anhang finden auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinen am gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i. S. von § 211 Abs. 1 SGB III erbringt. Die Mindestlöhne betragen danach für gelernte Arbeitnehmer 10,53 € (alte Bundesländer einschl. Berlin) und 9,20 € (neue Bundesländer); für ungelernte Arbeitnehmer beträgt der Mindestlohn 7,69 € (alte Bundesländer einschl. Berlin) und 7 € (neue Bun...