Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schwerbehindertenrecht | Kündigung durch Insolvenzverwalter
Auch in einem Insolvenzverfahren kann einem Schwerbehinderten nicht ohne Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden. Ein Antrag auf Neufestsetzung des Grads der Behinderung unterfällt nicht der Insolvenzanfechtung, da er nur zu einer Feststellung des Versorgungsamts führt, die zunächst keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat und insbesondere keinen Vermögensanspruch (§ 38 InsO) begründet (, MDR 2003, 1303).