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Gesellschaftsrecht | Verweigerung des Zutritts eines legitimierten Vertreters zur Gesellschafterversammlung
Wird dem legitimierten Vertreter eines Gesellschafters (hier: Steuerberater) der Zutritt zu den Räumen, in denen die Gesellschafterversammlung stattfinden soll, vom Inhaber des Hausrechts verweigert, so muss von der Durchführung der Versammlung in diesen Räumen abgesehen werden. Der Gesellschafter kann neben seinem Vertreter den Zutritt zum Versammlungsraum bis zur Klärung der Frage verlangen, ob der von ihm entsandte Vertreter zur Versammlung zugelassen wird (, NJW-RR 2003, 1400).