Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwaltervollmacht – Muster
Verwaltervollmacht
Auch die Verwaltervollmacht wird durch Rechtsgeschäft erteilt. Die Vollmacht berechtigt zum Handeln im fremden Namen. Die Vollmacht ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft und bedarf regelmäßig keiner Form, vgl. § 167 BGB. Etwas anderes gilt bei Grundstücksgeschäften, dort ist der Nachweis der Bevollmächtigung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: