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Arbeitshilfe - Stand: 03.01.2024

Verwaltervollmacht – Muster

Bernd Lemke
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Auch die Verwaltervollmacht wird durch Rechtsgeschäft erteilt. Die Vollmacht berechtigt zum Handeln im fremden Namen. Die Vollmacht ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft und bedarf regelmäßig keiner Form, vgl. § 167 BGB. Etwas anderes gilt bei Grundstücksgeschäften, dort ist der Nachweis der Bevollmächtigung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich.

Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: