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BFH Urteil v. - V R 102/96 BStBl 1999 II S. 255

Gesetze: UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 2UStG 1991 § 18 Abs. 9UStDV 1991 § 61 Abs. 1Richtlinie 79/1072/EWG (Achte Richtlinie) Art. 3 Buchst. aRichtlinie 77/388/EWG (Sechste Richtlinie) Art. 18 Abs. 1 Buchst. bEGV Art. 6

Zum Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Vorsteuer-Vergütungsverfahren durch Vorlage einer Zweitausfertigung des Einfuhrumsatzsteuer-Ersatzbelegs

Leitsatz

Der Unternehmer kann den Nachweis, daß die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1991 vorliegen, im Vergütungsverfahren nach §§ 59 ff. UStDV 1991 ebenso wie im allgemeinen Veranlagungsverfahren durch Vorlage der Zweitschrift des Ersatzbelegs führen, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, daß weitere Erstattungsanträge gestellt werden. Es kommt dann nicht darauf an, aufgrund welcher Umstände die Erstschrift des Ersatzbelegs nicht vorgelegt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 255
FAAAB-04865

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