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Hilfe im Haushalt – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Haushaltsnahe Aufwendungen".
I. Definition
Eine Hilfe im Haushalt ist eine Person, die typische hauswirtschaftliche Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen verrichtet. Dabei kann es sich um alle im Haushalt vorkommenden Arbeiten (z. B. Kochen, Putzen, Pflege und Betreuung von Kindern, Einkaufen, Instandhaltung von Wäsche, Gartenpflege) handeln.
Zu den ebenfalls in § 35a EStG geregelten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vgl. das Stichwort „Haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerkerleistungen“.