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Investmentmodernisierungsgesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) zugestimmt.
Durch die Fortentwicklung und Modernisierung der aufsichts- und steuerrechtlichen Vorschriften unter Anpassung an die geänderten europäischen Vorgaben soll die Leistungsfähigkeit und die Attraktivität des Investmentstandorts Deutschland erhöht werden.
Das Gesetz ermöglicht unter anderem erstmalig die Zulassung von Hedgefonds. Fondsgesellschaften können alternative und innovative Anlagestrategien umsetzen. Gegenüber dem im August vorgelegten Gesetzentwurf (s. NWB Aktuelles Heft 36/2003 S. 2758) ergaben sich folgende wesentliche Änderungen:
Auch Privatanleger dürfen in Single-Hedgefonds investieren. Aus Gründen des Anlegerschutzes darf der Vertrieb aber nicht öffentlich, sondern ausschließlich im Wege der Privatplatzierung über Kreditinstitute sowie Finanzdienstleister mit Erlaubnis im Sinne des Kreditwesengesetzes erfolgen.
Auf die Beschränkung der Anlage von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken in nicht mehr als 40 v. H. des Werts des Dach-Sondervermögens in Zielfonds mit gleicher Anlagestrategie wurde verzichtet, um die Marktchancen deu...