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BFH Urteil v. - IX R 110/82 BStBl 1985 II S. 519

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2, 3FGO § 60 Abs. 3

Leitsatz

Eine KG mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist, auch wenn sie mangels Ausübung eines Handelsgewerbes als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu werten ist, in entsprechender Anwendung des § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO unter Heranziehung der vom (BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672) aufgestellten Auslegungsgrundsätze dieser Vorschrift befugt, gegen einen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid Klage zu erheben.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 519
CAAAB-03106

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