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BFH Urteil v. - IV R 212/82 BStBl 1985 II S. 391

Leitsatz

Hat ein Land- und Forstwirt in zulässiger Weise auf Aktivierung seiner selbst geschaffenen Vorräte verzichtet, so kann er bei Verpachtung seines Betriebes davon absehen, die aus der eisernen Verpachtung des Vorratsvermögens entstandene Rückgabeforderung gegen den Pächter zu aktivieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 391
AAAAB-03069

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