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BFH Urteil v. - IV R 153/82 BStBl 1985 II S. 189

Leitsatz

Hat das FA in Kenntnis eines Sachverhalts, der eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung erfordert, ohne diese gegen jeden der Beteiligten Einkommensteuerbescheide erlassen, in denen der Sachverhalt rechtlich fehlerhaft gewürdigt ist, so ist eine nachträgliche einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung jedenfalls dann noch zulässig und geboten, wenn für einen der Beteiligten der erlassene Einkommensteuerbescheid jederzeit zu dessen Gunsten oder Ungunsten geändert werden kann, z.B. weil er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 189
OAAAB-03008

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