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BFH Urteil v. - II R 158/70 BFHE S. 62 Nr. 116,

Gesetze: GrEStG (1940) § 10GrEStG (1940) § 11

Leitsatz

Erklärt sich in einer anläßlich des Ehescheidungsverfahrens getroffenen gerichtlich protokollierten Unterhaltsvereinbarung ein Ehegatte "in weiterer Erfüllung seiner Unterhaltspflicht" zur Übereignung eines Grundstücks auf den anderen Ehegatten bereit, wird aber bestritten, daß ohne die Unterhaltsvereinbarung gesetzliche Unterhaltsansprüche über eine vereinbarte Geldrente hinaus entstanden wäre, so kann nicht ohne Prüfung angenommen werden, daß eine Gegenleistung in Höhe des gemeinen Wertes des Grundstückes vorliegt.

Fundstelle(n):
BFHE S. 62 Nr. 116,
SAAAB-02976

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