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BFH Urteil v. - VIII B 23/84 BStBl 1984 II S. 836

Leitsatz

1. Entsteht zwischen zwei Finanzgerichten Streit über die Rechtmäßigkeit eines Rechtshilfeersuchens, entscheidet der Bundesfinanzhof.

2. Ein Rechtshilfeersuchen muß genügend deutlich abgefaßt sein. Ein Ersuchen um Zeugenvernehmung hat die Tatsachen zu bezeichnen, über die Beweis erhoben werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 836
QAAAB-02955

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