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BFH Urteil v. - GrS 5/82 BStBl 1984 II S. 439

Leitsatz

Die Beschwerde eines Zeugen, mit der dieser sich gegen die Verhängung von Ordnungsmitteln durch das FG wendet, unterliegt dem Vertretungszwang.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 439
BFHE S. 408 Nr. 140,
QAAAB-02916

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