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BFH Urteil v. - VI R 174/80 BStBl 1984 II S. 433

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 (nunmehr Abs. 7)EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 1EStG § 12 Nr. 1, 2EStG § 21a

Leitsatz

Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer zur Bewirtung von Kunden seines Arbeitgebers entstehen, sind - soweit sie bei ihm zu den Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören - steuerrechtlich ohne die sich aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG ergebenden Einschränkungen abziehbar (Anschluß an , BFHE 140, 246, BStBl II 1984, 315).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 433
BFHE S. 460 Nr. 140,
MAAAB-02913

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