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BFH Urteil v. - III R 25/82 BStBl 1984 II S. 51

Gesetze: BewG (1965) § 103 Abs. 1

Leitsatz

Für die Kosten der gesetzlichen Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12. darf bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 01.01. des Folgejahres eine Rückstellung nicht gebildet werden (Bestätigung des , BFHE 79, 590, BStBl III 1964, 450).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 51
BFHE S. 422 Nr. 139,
UAAAB-02812

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