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BFH Urteil v. - II R 105/82 BStBl 1984 II S. 37

Gesetze: ErbStG (1974) § 10 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 5 Nr. 3

Leitsatz

Zuwendungen, die der Erbe zu Lebzeiten des Erblassers an diesen als Gegenleistung für eine vertraglich vereinbarte Erbeinsetzung erbracht hat, sind Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs stehen. Sie sind als Nachlaßverbindlichkeiten vom Erwerb abziehbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 37
BFHE S. 294 Nr. 139,
TAAAB-02808

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