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BFH Urteil v. - I R 263/82 BStBl 1983 II S. 602

Gesetze: FGO § 155KStG (1977) § 47 Abs. 2ZPO § 3

Leitsatz

Wird darüber gestritten, in welcher Höhe Verluste bei der Körperschaftsteuerveranlagung mit der sich aus § 47 Abs. 2 KStG 1977 ergebenden Bindungswirkung anzusetzen sind, ist der Streitwert auf 10 v.H. der streitigen Verlustbeträge festzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 602
BFHE S. 409 Nr. 138,
NAAAB-02729

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