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BFH Urteil v. - IV R 77/82 BStBl 1983 II S. 506

Gesetze: ErfVO § 3 Nr. 1ErfVO § 1 Abs. 2FGO § 33

Leitsatz

1. Die Anerkennung einer Erfindung als volkswirtschaftlich wertvoll (§ 3 Nr. 1 ErfVO) stellt eine "Abgabenangelegenheit" i.S. des § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO dar. Gegen die Ablehnung der Anerkennung durch die oberste Finanzbehörde des Landes ist der Finanzrechtsweg gegeben.

2. Die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (§ 3 Nr. 1 ErfVO) zu entscheidende Frage, ob eine Erfindung volkswirtschaftlich wertvoll ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 506
BFHE S. 373 Nr. 138,
QAAAB-02699

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